Melanchthon-Schülerpreis der Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung

Schülerpreis-Verleihung 2019
 
Der Melanchthon-Schülerpreis wird seit 1997 jährlich im Juli von der Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung vergeben und ist mit 750 € Preisgeld dotiert. Ziel dieser Stiftung, die am 12.12.1996 in Bretten gegründet wurde, ist es, Philipp Melanchthons Leben und Werk als „praeceptor germaniae“, also als „Lehrer Deutschlands“ ins Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler der Brettener Schulen zu rücken.

Mit der Auszeichnung werden hervorragende schulische Leistungen, das Wissen über Melanchthon, vor allem aber das soziale Engagement der jungen Bewerberinnen und Bewerber gewürdigt. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Brettener Schulen ab Klassenstufe 10, die von den jeweiligen Schulen vorgeschlagen werden. Eine aus drei Personen bestehende Jury entscheidet darüber, wer den Melanchthon-Schülerpreis verliehen bekommt.

Voraussetzungen für die Verleihung des Preises sind herausragende schulische Leistungen, mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mind. 1,5; Gemeinsinn und Toleranz; eine hohe Allgemeinbildung sowie fundierte Kenntnisse über Philipp Melanchthon und seine Zeit. Die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises findet im Melanchthonhaus Bretten statt.

Verleihung Melanchthon-Schülerpreis 2024

Schülerpreis-Verleihung 2024
Laura Katz ist die Melanchthon-Schülerpreisträgerin 2024. Darauf einigte sich die Jury des Förderpreises für Absolventinnen und Absolventen an den Brettener Schulen, die mit Regierungspräsidentin Sylvia Felder, Dekanin Ulrike Trautz und Brigitte Dorwarth-Walter besetzt war. Die Preisverleihung fand im Anschluss an das Auswahlverfahren im Rahmen einer Feierstunde in der Gedächtnishalle des Melanchthonhauses Bretten statt.

Die Abiturientin des Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasiums der Beruflichen Schulen Bretten setzte sich dabei gegen eine vierköpfige Konkurrenz durch, die ebenfalls die anspruchsvollen Voraussetzungen für den Wettbewerb erfüllte, nämlich herausragende schulische Leistungen, soziales Engagement und Kenntnisse über Philipp Melanchthon. Diese waren: Tim Sauer von der Max-Planck-Realschule, Noemi Funke und Svenja Albrecht vom Melanchthon-Gymnasium Bretten sowie Särire Amini, die vom Edith-Stein-Gymnasium vorgeschlagen worden war.

Das vielfältige Engagement von Laura Katz in ihrer Heimatgemeinde Kieselbronn erwies sich als ausgesprochen bemerkenswert. Dort ist sie in der Bereitschaft des örtlichen Roten Kreuzes (DRK) engagiert. Hier hat sie auch die Leitung des Jugendrotkreuzes übernommen. Außerdem trainiert sie die Einradfahrer im SV Kieselbronn und spielt im Orchester des Musikvereins mit. Der Einsatz beim Rettungsdienst wird auch die nähere Zukunft von Laura Katz begleiten.

Die Regierungspräsidentin hielt die Laudatio auf die Preisträgerin und Prof. Frank, der Vorstand der Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung, überreichte zusammen mit den Jurorinnen den Preis, der mit 750 Euro dotiert ist. Grußworte des Oberbürgermeisters der Stadt Bretten Martin Wolff und des Vorsitzenden des Melanchthonvereins Pfarrer Ralf Bönninger gingen der Laudatio voraus. Das Schlusswort der Feierstunde zur Preisverleihung sprach wiederum Prof. Dr. Günter Frank. Die musikalische Begleitung der Veranstaltung übernahmen die Violinistinnen Noe Sakande und Jana Gruber, Schülerinnen des Melanchthon-Gymnasiums.
 
  • Satzung der Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung

    § 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
    (1) Die Stiftung führt den Namen "Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung".
    (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
    (3) Sie hat ihren Sitz in Bretten.
    (4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    § 2 Stiftungszweck
    (1) Zweck der Stiftung ist die Vergabe des Melanchthon-Schülerpreises sowie die Förderung des Andenkens und des Werkes von Philipp Melanchthon.
    (2) Dieser Zweck soll verwirklicht werden durch die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises im jährlichen Turnus an Brettener Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Abschlussklassen ab der 10. Klassenstufe. Daneben soll das geistig-kulturelle Vermächtnis Philipp Melanchthons gefördert werden.
    § 3 Gemeinnützigkeit
    (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
    (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 
    (3) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht dem durch die Stiftung Begünstigten aufgrund dieser Satzung nicht zu.
    § 4 Vermögen der Stiftung
    (1) Das Stiftungsvermögen zum Zeitpunkt der Stiftungserrichtung am 12.12.1996 bestand aus 30.000 DM Barvermögen; durch Zustiftungen erhöhte sich das Grundstockvermögen bis 31.12.2011 auf 60.000 Euro; es ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
    (2) Zuwendungen des Stifters oder Dritter zum Grundstockvermögen (Zustiftungen) sind zulässig.
    (3) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen ungeschmälert zu erhalten und mindestens 10 % der jährlichen Erträge sind dem Grundstockvermögen zuzuführen. Werterhaltende oder wertsteigernde Vermögensumschichtungen sind zulässig.
    § 5 Stiftungsmittel
    (1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben
    a) aus den Erträgen des Stiftungsvermögens,
    b) aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht ausdrücklich zur Aufstockung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
    (2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Sie müssen grundsätzlich zeitnah eingesetzt werden.
    (3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen dürfen Rücklagen gebildet werden. Zur Werterhaltung des Stiftungsvermögens sollte ein Teil des Überschusses einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, soweit dies die steuerrechtlichen Bestimmungen zulassen.
    § 6 Stiftungsorgane
    (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
    (2) Die Mitglieder der Organe üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben nur Anspruch auf Ersatz ihrer entstandenen und nachgewiesenen notwendigen Auslagen.
    § 7 Vorstand
    (1) Der Vorstand besteht aus zwei Personen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist dreimal möglich. Nach Ablauf der Amtszeit führen die Mitglieder des Vorstandes die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.
    (2) Die Mitglieder des Vorstands können vor Ablauf ihrer Amtszeit vom Stiftungsrat aus wichtigem Grund abberufen werden.
    (3) Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so wird für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger gewählt.
    (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
    (5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn beide Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse einstimmig. Dies gilt auch im Falle des schriftlichen Verfahrens.
    § 8 Rechte und Pflichten des Vorstands
    (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall durch das andere Vorstandsmitglied. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
    (2) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung der Stiftung. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Verwaltung des Stiftungsvermögens;
    b) Buchführung über Bestand und Veränderungen des Stiftungsvermögens sowie über die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung;
    c) Vorlage einer Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und eines Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks an den Stiftungsrat innerhalb von vier Monaten nach Ablauf jeden Kalenderjahres;
    d) Anzeige jeder Veränderung der Zusammensetzung des Vorstands an die Aufsichtsbehörde;
    e) Erlass einer Preisverleihungsordnung für den Melanchthon-Schülerpreis und Vergabe des Preises auf Vorschlag der Jury. Die Jury wird vom Vorstand berufen.
    (3) Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben dritte Personen heranziehen.
    § 9 Stiftungsrat
    (1) Der Stiftungsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens sieben Personen.
    a) Zwei ständige Mitglieder sind die Vertreter der Schulträger, der Landrat des Landkreises Karlsruhe und der Oberbürgermeister der Stadt Bretten; sie können sich bei Stiftungsratssitzungen vertreten lassen.
    b) Höchstens fünf Personen werden durch den Stiftungsrat für den Zeitraum von fünf Jahren gewählt, zulässig ist eine Wiederwahl.
    (2) Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte auf die Dauer von fünf Jahren einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Vorstand ist ausgeschlossen.
    (4) Die Stiftungsräte nach Absatz 1 Buchstabe b können aus wichtigem Grund vom Stiftungsrat abgewählt werden.
    § 10 Rechte und Pflichten des Stiftungsrats
    (1) Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens und die Geschäftsführung des Vorstands.
    (2) Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
    a) Entscheidung über die Vergabe von Stiftungsmitteln auf Vorschlag des Vorstands;
    b) Beratung des Vorstands bei der Verfolgung des Stiftungszwecks;
    c) Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern nach § 7 dieser Satzung;
    d) Wahl und Abwahl der Stiftungsratsmitglieder nach § 9 dieser Satzung;
    e) Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Stiftungsvorstands;
    f) Mitwirkung bei der Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung.
    § 11 Beschlussregelung für den Stiftungsrat
    (1) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Stiftungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung die des stellvertretenden Vorsitzenden, den Ausschlag.
    (2) Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, sofern alle Mitglieder des jeweiligen Stiftungsorgans damit einverstanden sind.
    § 12 Zweckänderung, Zusammenlegung und Aufhebung der Stiftung
    (1) Beschlüsse über die Änderung des Stiftungszwecks sowie die Zusammenlegung oder Aufhebung der Stiftung sind nur zulässig, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden ist oder wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll erscheint.
    (2) Im Falle der Zweckänderung muss der neue Zweck ebenfalls steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung sein und dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommen.
    (3) Im Falle der Zusammenlegung der Stiftung muss das Vermögen bei der neuen oder aufnehmenden Stiftung ausschließlich und unmittelbar zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung verwendet werden und dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommen.
    (4) Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Stiftung an den Melanchthon-Verein Bretten mit Sitz in Bretten, der es unmittelbar und ausschließlich in einer dem Stiftungszweck oder diesem so nahe wie möglich kommenden Zweck zu verwenden hat.
    (5) Die Beschlüsse nach Abs. 1 bis 4 bedürfen der Zweidrittelmehrheit von Vorstand und Stiftungsrat.
    (6) Sonstige Satzungsänderungen werden vom Vorstand und Stiftungsrat mit einfacher Mehrheit beschlossen.
    § 13 Stiftungsaufsicht
    (1) Die Stiftung untersteht der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe der einschlägigen stiftungsrechtlichen Bestimmungen.
    (2) Stiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.
    (3) Der Stiftungsbehörde sind Änderungen der Anschrift sowie der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe unverzüglich mitzuteilen. Innerhalb von sechs Monaten nach Ende eines jeden Geschäftsjahres ist der Stiftungsbehörde eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks unaufgefordert vorzulegen.
    (4) Beschlüsse zu Satzungs- und Zweckänderungen sowie zur Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung bedürfen der Genehmigung der Stiftungsbehörde.

    Bretten, 21.06.2012
  • § 1
    Der „Melanchthon-Schülerpreis“ wird laut der Satzung der Stiftung (§ 2 und § 7 Abs. 2 e) durch den Vorstand verliehen.
    § 2
    Der Melanchthon-Schülerpreis wird jährlich an Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen von Brettener Schulen ab der Klassenstufe 10 verliehen. Der Melanchthon-Schülerpreis beträgt 750,00 €. In der Regel wird er an eine Schülerin oder einen Schüler verliehen. Er kann auch geteilt werden und an bis zu drei Schülerinnen/Schüler zu gleichen Teilen verliehen wer-den.
    § 3
    Voraussetzungen für die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises
    a) Der Schüler/die Schülerin muss herausragende schulische Leistungen vorweisen, die durch einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 1,5 dokumentiert werden müssen,
    b) Gemeinsinn und Toleranz belegen können und
    c) eine hohe Allgemeinbildung sowie fundierte Kenntnisse über Melanchthon und seine Zeit nachweisen.
    § 4
    Jury für die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises
    a) Die Jury wählt jährlich die Melanchthon-Schülerpreisträger aus. Der Preis wird in der Regel an eine/n Schüler/in vergeben. In berechtigten Ausnahmefällen kann der Preis auf bis zu drei Schüler/innen aufgeteilt werden. Dabei dürfen nur zwei Schüler/innen aus ein und derselben Schule benannt werden.
    b) Die Jury wird vom Vorstand der Stiftung bestellt und besteht aus drei Mitgliedern. Die Jury soll einstimmig den oder die Preisträger/in gegebenenfalls die Preisträger/innen dem Vorstand vorschlagen. Ist diese Einstimmigkeit nicht erreicht, so kann die Jury mit einer Zweidrittelmehrheit einen Verleihungsvorschlag dem Vorstand der Stiftung vorlegen.
    § 5
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises. Die Entscheidungen der Jury bzw. des Vorstandes sind endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Preisverleihungsordnung beschlossen in der gemeinsamen Sitzung des Stiftungsrates und des Vorstandes am 21. Juni 2012.

    Vorstand der Stiftung
    Laut Satzung § 7 besteht der Vorstand aus zwei Personen, die vom Stiftungsrat für drei Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist drei Mal möglich.

    Aktueller Vorstand:
    Willi Leonhardt (bis 13.10.2025)
    Prof. Dr. Günter Frank (bis 27.05.2026)
    • 1996 – 2000: Günther Höll und Franz Wieser
    • 2000 – 2004: Günther Höll und Franz Wieser
    • 2004 – 2008: Jürgen Fetzner und Franz Wieser
    • 2008 – 2011: Jürgen Fetzner und Franz Wieser
    • 2011 – 2016: Jürgen Fetzner und Joachim Kößler
    • 2016 – 2023: Willi Leonhardt und Joachim Kößler
    • Seit 05/2023: Willi Leonhardt und Prof. Dr. Günter Frank
  • Laut Satzung § 9 besteht der Stiftungsrat aus mindestens fünf und höchstens sieben Personen, die für fünf Jahre gewählt werden. Hierbei sind der Landrat des Landkreises Karlsruhe und der Oberbürgermeister der Stadt Bretten ständige Vertreter im Stiftungsrat. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Es ist eine Wiederwahl zulässig.

    • Elke Bender (bis 27.05.2028)
    • Angela Knapp (bis 27.05.2026)
    • Daniel Krüger (bis 27.05.2026)
    • Joachim Kößler (Vorsitzender, bis 27.05.2028)
    • Landrat – Dr. Christoph Schnaudigel (ständiger Vertreter)
    • Oberbürgermeister – Martin Wolff (ständiger Vertreter)
    • Franz Wieser (seit 28.05.21 Ehrenvorsitzender ohne Stimmrecht)
    • 1996 – 2003: Georges Bernies, Wolf-Dieter Fichtner, Imgard Klein
    • 2000 – 2004: Georges Bernies, Wolf-Dieter Fichtner, Dr. Maria Halbritter, Günther Höll, Imgard Klein, Barbara Sellin, Prof. Dr. Alex Veit
    • 2004 – 2009: Georges Bernies, Imgard Klein, Wolf-Dieter Fichtner, Dr. Maria Halbritter, Günther Höll, Barbara Sellin, Prof. Dr. Alex Veit, Rüdiger Herrscher, Martin Knecht
    • 2009 – März 2014: Rüdiger Herrscher, Joachim Kößler, Barbara Sellin, Prof. Dr. Alex Veit, Dr. Günter Frank, Annelie Richter, Franz Wieser (Vorsitzender), Martin Knecht
    • 2014: Annelie Richter, Dr. Günter Frank, Franz Wieser (Vorsitzender), Martin Knecht
    • 2015 – 2016: Annelie Richter, Dr. Günter Frank, Franz Wieser (Vorsitzender), Martin Knecht, Willi Leonhardt
    • Oktober 2016 – Mai 2018: Annelie Richter, Prof. Dr. Günter Frank, Franz Wieser (Vorsitzender), Martin Knecht
    • Mai 2018 – Mai 2021: Annelie Richter, Prof. Dr. Günter Frank, Franz Wieser (Vorsitzender), Elke Bender
    • Mai 2021 – Mai 2023: Elke Bender, Angela Knapp, Daniel Krüger, Prof. Dr. Günter Frank (Vorsitzender), Franz Wieser (Ehrenvorsitzender)
    • Ab Mai 2023: Elke Bender, Angela Knapp, Daniel Krüger, Joachim Kößler (Vorsitzender), Franz Wieser (Ehrenvorsitzender)
    • Ständige Mitglieder: Oberbürgermeister Martin Wolff, Landrat Dr. Christoph Schnaudigel
  • 1997
    • Kicherer, Benedikt (Berufliche Schulen Bretten) Preisträger
    • Lesak, Martina (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Gingerich, Eva (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Weihmann, Peter Till (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Halbritter, Jan-Peter (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Röhrle, Sandra (Berufliche Schulen Bretten)

    1998
    • Höger, Michael (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Wenz, Samuel (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträger
    • Jung, Simon (Berufliche Schulen Bretten) Preisträger
    • Giertz, Karsten (Berufliche Schulen Bretten)
    • Betsche, Ilka (Berufliche Schulen Bretten)
    • Daub, Michael (Berufliche Schulen Bretten)
    • Brückner, Karsten (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    1999
    • Kühner, Katja (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Vlatschil, Anja (Berufliche Schulen Bretten)
    • Welzel, Christian (Berufliche Schulen Bretten)
    • Haag, Martin (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2000
    • Kern, Ronny (Berufliche Schulen Bretten) Preisträger
    • Zallouz, Yasmine (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Zimmermann, Ines (Berufliche Schulen Bretten)
    • Herdtweck, Christian (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Flohr, Brigitte (Berufliche Schulen Bretten)
    • Dörr, Simone (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2001
    • Kowarsch, Martin (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Schmid, Heidi (Berufliche Schulen Bretten)
    • Müller, David (Berufliche Schulen Bretten)
    • Rinderspacher, Lara (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Herrmann, Silja (Max-Planck-Realschule Bretten)

    2002
    • Ochner, Annika (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Schmidt, Susanne (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Stegmüller, Florian (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Simpfendörfer, Nicole (Berufliche Schulen Bretten)
    • Wagenrad, Frank (Berufliche Schulen Bretten)

    2003
    • Gebhard, Christopher (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Lang, Esther (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Ramöller, Christoph (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Becker, Caroline (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Boujong, Marcel (Berufliche Schulen Bretten)

    2004
    • Kull, Sarah (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Fernsel, Sarah Ines (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Weiß, Regina (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Duss, Volker (Berufliche Schulen Bretten)
    • Thumm, Andreas (Berufliche Schulen Bretten)

    2005
    • Scheuble, Martin (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Klein, Markus (Berufliche Schulen Bretten)
    • Schäufele, Julia Maureen (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2006
    • Blumhofer, Marco (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Dubronner, Sascha (Berufliche Schulen Bretten)
    • Beck, Stefanie (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2007
    • Veseli, Janine (Berufliche Schulen Bretten) Preisträgerin
    • Bachmann, Judith (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Hähnle, Janika (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Hötzer, Juliane (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2008
    • Senel, Saskia (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Höfler, Joseph (Berufliche Schulen Bretten)
    • Peschina, Julia (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Simmel, Svenja (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2009
    • Hinrichs, Martin (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Urban, Alice (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Bickel, Louisa (Berufliche Schulen Bretten)
    • Brandáo de Almeida, Samara (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Roll, Tobias (Berufliche Schulen Bretten)

    2010
    • Block, Lukas (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Bastian, Lars (Berufliche Schulen Bretten)
    • Lintner, Tim (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Max, Simeon (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2011
    • Herold, Julian (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Meißner, Rebekka (Berufliche Schulen Bretten)
    • Ripp, Jessica (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Rudolf, Helen (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2012
    • Brandao de Almeida, Samara (Berufliche Schulen Bretten) Preisträgerin
    • Krypczyk, Rafael (Berufliche Schulen Bretten)
    • Hondmann, Dominik (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Neuweiler, Philipp (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2013
    • Mamat, Annika (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Stefanjuk, Sophie (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Pottiez, Lukas (Berufliche Schulen Bretten)
    • Hanselmann, Niels (Berufliche Schulen Bretten)
    • Bahlinger, Simon (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Valet, Alexander (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2014
    • König, Nikita (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Sulzer, Jannik (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Feßenbecker, Tabea (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Grauff, Sebastian (BSB Technisches Gymnasium)

    2015
    • Bouhlel, Daniel (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträger
    • Werner, Sandra (BSB Berufskolleg)
    • Rostan, Chiara (BSB Technisches Gymnasium)
    • Grimm, Lucia Alexandra (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2016
    • Dilanas, Melina (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Sämann, Diana (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Fleischmann, Janina (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Max, Ramon (BSB Berufskolleg)
    • Knodel, Tim (BSB Technisches Gymnasium)
    • Hagmann, Veronique (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2017
    • Leonhard, Sven (BSB Technisches Gymnasium) Preisträger
    • Deutsch, Helen (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Walter, Jonas Paul (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Lang, Marius (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2018
    • Stichs, Jannik (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Aktas, Selvihan Fatma (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Müller, Jasmin (Berufliche Schulen Bretten)

    2019
    • Mitschke, Anna (Max-Planck-Realschule Bretten) Preisträgerin
    • Beka, Rona (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Ruß, Michael (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Schiek, Selina Maria (Melanchthon-Gymnasium Bretten)

    2020
    • Aufgrund der Corona-Pandemie fand 2020 keine Schülerpreisverleihung statt

    2021
    • Hoek Lea Marie (Melanchthon-Gymnasium Bretten) Preisträgerin
    • Notter, Alina (BSB Technisches Gymnasium) Preisträgerin
    • Gruber, Marie (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Beck, Kristina Antonia (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Hiller,Katja (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2022
    • Lauinger, Kathrin Lara (BSB Berufskolleg) Preisträgerin
    • Nußkern, Laurenz (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Spiegel, Tim (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Ureland, Erik (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)

    2023
    • Metz, Amos (Edith-Stein-Gymnasium Bretten) Preisträger
    • Schneidereit, Constantin (Max-Planck-Realschule Bretten)
    • Wehrheim, Pauline (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Willmann, Lean (BSB Technisches Gymnasium)

    2024
    • Laura Katz (BSB Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium) Preisträgerin
    • Svenja Albrecht (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Särire Amini (Edith-Stein-Gymnasium Bretten)
    • Noemi Funke (Melanchthon-Gymnasium Bretten)
    • Tim Sauer (Max-Planck-Realschule Bretten)