Melanchthon-Schülerpreis     << Startseite | Navigation >>

Stifter
  • Forderverein der Gewerbeschule Bretten e. V.
  • Melanchthon-Gymnasium, Bretten
  • Badenwerk AG, Karlsruhe
  • Gerd Bischoff, Glastechnik, Bretten
  • Jürgen Fetzner, Bretten
  • Imgard Klein, Bretten-Diedelsheim
  • Rehberger Verlag, Bretten
  • Sparkasse Bruchsal-Bretten
  • Volksbank Bretten Raiffeisenbank
  • Franz Wieser MdL, Bretten-Ruit

Stiftungsgeschäft

  1. Name, Sitz und Rechtsform
    Wir errichten hiermit die Philipp Melanchthon-Schülerpreis-Stiftung mit dem sitz in Bretten als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

  2. Stiftungszweck
    Der Stiftungszweck ist mit § 2 der Stiftungssatzung wie folgt definiert:
    a) Zweck der Stiftung ist die Vergabe des Philipp Melanchthon-Schülerpreises sowie die Förderung des Andenkens und des Werkes Philipp Melanchthons.

    b) Dieser Zweck soll verwirklicht werden duch die Verleihung des Philipp Melanchthon-Schülerpreises im jährlichen Turnus an Brettener Schülerinnen und Schüler, der allgemeinbildenden und beruflichen Abschlussklassen ab der 10. Klassenstufe. Daneben soll das geistig-kulturelle Vermächtnis Philipp Melanchthons gefördert werden.

  3. Stiftungsvermögen
    Das Stiftungsvermögen besteht zunächst aus Barvermögen in Höhe von DM30.000,-- DM. Das Vermögen der Stiftung soll durch Zustiftung der Stifter oder Dritter auf 100.000,-- DM erhöht werden.

  4. Vertretung der Stiftung
    Die Stiftung soll durch 2 Organe verwaltet werden.
    a) Einem aus 2 Mitgliedern bestehenden Verstand.
    b) Einem aus mindestens 3 höchstens 7 Personen bestehenden Stiftungsrat.
    Für den Vorstand und den Stiftungsrat benennen die Stifter folgende Persönlichkeiten:
    a) Vorstand
    b) Stiftungsrat

    Wir geben der Stiftung die nachfolgende Satzung,  Bretten, den 12.Dezember1996

Die Stifter:






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