Melanchthon-Schülerpreis     << Startseite | Navigation >>



Preisverleihungsordnung
Melanchthon-Schülerpreis

 

§ 1

Der  "Melanchthon-Schülerpreis“ wird laut Satzung der Stiftung (§ 2 und § 7 Abs. 2 e) durch
den Vorstand verliehen.


§ 2

Der Melanchthon-Schülerpreis wird jährlich an Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen von Brettener Schulen ab der Klassenstufe 10 verliehen. Der Melanchthon-Schülerpreis beträgt 750,-- €. In der Regel wird er an eine Schülerin oder einen Schüler verliehen. Er kann auch geteilt werden und an bis zu drei Schülerinnen / Schüler zu gleichen Teilen verliehen werden.


§ 3

Voraussetzungen für die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises:
 a)   Der Schüler/die Schülerin muss herausragende schulische Leistungen vorweisen, die durch einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 1,5 dokumentiert werden müssen
b)  Gemeinsinn und Toleranz belegen können und        
c)    eine hohe Allgemeinbildung sowie fundierte Kenntnisse über Melanchthon und seine Zeit nachweisen können.


§ 4

Jury für die Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises

a)    Die Jury wählt jährliche die Melanchthon-Schülerpreisträger aus. Der Preis wird in der   
Regel an eine/einen Schüler/in vergeben. In berechtigten Ausnahmefällen kann der Preis auf bis zu drei Schüler/innnen aufgeteilt werden. Dabei dürfen nur zwei Schüler/innen aus ein und derselben Schule benannt werden.
b)    Die Jury wird vom Vorstand der Stiftung bestellt und besteht aus drei Mitgliedern. Die Jury soll einstimmig den oder die Preisträger/in gegebenenfalls die Preisträger/innen dem Vorstand vorschlagen. Ist diese Einstimmigkeit nicht erreichbar, so kann die Jury mit einer Zweidrittelmehrheit einen Verleihungsvorschlag dem Vorstand der Stiftung vorlegen.


§ 5

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung des Melanchthon-Schülerpreises. Die Entscheidungen der Jury bzw. des Vorstandes sind endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Preisverleihungsordnung beschlossen in der gemeinsamen Sitzung des Stifungsrates und des Vorstandes am 21. Juni 2012

 



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